Abgabe von Medikamenten (auch Wurm- und Flohmittel)

Wir Tierärzte dürfen entsprechend dem Tierarzneimittelgesetz Medikamente nur für Tiere abgeben, die wir selbst regelmäßig untersuchen.

Neben der Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften sind uns vor allem Ihr Tier und dessen Gesundheitszustand sowie die Wirkung und die möglichen Nebenwirkungen der verabreichten Medikamente wichtig.

Ist Ihr Tier insgesamt gesund, so reicht normalerweise eine jährliche Untersuchung - zum Beispiel im Rahmen einer Impfung - um diesen Eindruck zu bestätigen.

Hat Ihr Liebling jedoch eine behandlungsbedürftige Erkrankung wie etwa eine Störung der Nieren- oder Schilddrüsenfunktion, so sind neben der klinischen Untersuchung unter Umständen Laboruntersuchungen u.a. erforderlich. Das genaue Vorgehen wird bei regelmäßigen Kontrollen mit Ihnen abgestimmt.